2. Aufruf zur Projekteinreichung

2. Aufruf zur Projekteinreichung

Ab sofort können wieder Projekte eingereicht werden. Die Einreichfrist ist der 12. Dezember 2023.

Der 2. Aufruf zur Projekteinreichung ist gestartet.
Projekte können eingereicht werden von: Einzelpersonen, Institutionen/Kooperationen, NGO, NPO, KMU, Unternehmen, Landwirtschaftlichen Betrieben, Vereinen und Gemeinden mit Haupt- (Wohn, Firmensitz) Sitz in der Region.

Alle Einzelheiten sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#207c