Ab sofort können wieder Projekte eingereicht werden. Die Einreichfrist ist der 12. Dezember 2023.
Der 2. Aufruf zur Projekteinreichung ist gestartet.
Projekte können eingereicht werden von: Einzelpersonen, Institutionen/Kooperationen, NGO, NPO, KMU, Unternehmen, Landwirtschaftlichen Betrieben, Vereinen und Gemeinden mit Haupt- (Wohn, Firmensitz) Sitz in der Region.
Alle Einzelheiten sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.ama.at/dfp/foerderungen-fristen/massnahme-77-05-bml-umsetzung/aufrufe-und-fristen#207c