Call 1-2023

Ergebnisse des 1. Calls 2023

Abstimmungsergebnisse zu den eingereichten Leaderprojekten

Die Bewertung der Projekte werden lt. Bewertungsbögen (siehe Download) durchgeführt. Bei den Kleinprojekten müssen mind. 5 Punkte (max. 10 Punkte sind möglich), bei den anderen Projekten mindestens 12 Punkte erreicht werden, max. sind 24 Punkte möglich. Die Abstimmungsergebnisse für die Projekte lauten wie folgt:

Projekt Abstimmungsdatum  

Ergebnis *)

 

Zukunftsfittes Mohndorf

 

15.09.2023 16,375 Punkte
Dorfladen Box – Hofamt Priel“

 

15.09.2023 14,5 Punkte
“Pumptrack-Anlage“ Marbach

 

15.09.2023 14,0 Punkte
Aussichtswarte St. Oswald

 

15.09.2023 13,625 Punkte

Relaunch Kokoschka Museum Pöchlarn“                  15.09.2023                                               14,625 Punkte

 

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Kooperationsprojekt „Bewegende Schätze

im Nibelungengau – Umsetzung Teil 2“                   15.09.2023                                                 16,75 Punkte

 

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Kooperationsprojekt „Evaluierung

und Planung Anlegestellen Nibelungengau“            15.09.2023                                                15,0 Punkte

 

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*) Durchschnitt aller stimmberechtigter Personen

 

Die Leaderregion Südliches Waldviertel – Nibelungengau rief zu Projekteinreichungen aus dem Leaderprogramm 2023-27, gem. Verordnung (EU) 1303/2013 auf.

Projekte können eingereicht werden von Einzelpersonen, Institutionen/Kooperationen, NGO, NPO, KMU, Unternehmen, Landwirtschaftlichen Betrieben, Vereinen und Gemeinden mit Haupt- (Wohn, Firmensitz) Sitz in der Region.

Auswahlverfahren: Das Auswahlverfahren erfolgt nach einem zweistufigen System. Dieses wird in der LES 2023-27  beschrieben. Die 12 Qualitätskriterien nach denen entschieden wird finden sich auch im in der LES 2023-27 wieder. Projekte mit der höchsten Punktezahl bekommen den Zuschlag für Fördermittel von der Leaderregion.

Die Transparenz der Entscheidungen wird gewährleistet und findet sich in der LES 2023-27. Die finale Entscheidung erfolgt durch ein von der Region gewähltes Projektauswahlgremium, welches den Grundsätzen der Verordnung (EU) 1303/2013 entspricht.