Call 23

Ergebnisse des 23. Calls

Abstimmungsergebnisse zu den eingereichten Leaderprojekten

Die Bewertung der Projekte werden lt. Bewertungsbögen (siehe Download) durchgeführt. Bei den Kleinprojekten müssen mind. 5 Punkte (max. 10 Punkte sind möglich), bei den anderen Projekten mindestens 12 Punkte erreicht werden, max. sind 24 Punkte möglich. Die Abstimmungsergebnisse für die Projekte lauten wie folgt:

Projekte Abstimmungsdatum  

Ergebnis *)

 

Kulturtage Schloss Pöggstall 18.01.2022 14,21 Punkte
Gemeindeschätze Persenbeug-Gottsdorf 18.01.2022 16,57 Punkte
Bewegende Schätze Nibelungengau 18.01.2022 16 Punkte
Qualifizierung Gästering Wachau-Nibelungengau 18.01.2022 15,86 Punkte
So gut schmeckt unsere Region 18.01.2022 15,80 Punkte
Donau.Kraft.Raum 18.01.2022 14,47 Punkte
Inszenierung Oberer Ortsteich Ottenschlag UMB (20.01.-24.01.2022) 15,14 Punkte

 *) Durchschnitt aller stimmberechtigter Personen

 

Die Leaderregion Südliches Waldviertel – Nibelungengau rief zu Projekteinreichungen aus dem Leaderprogramm 2014-20, gem. Verordnung (EU) 1303/2013 auf.

Schwerpunkt dieses Aufrufes waren Projekte (und Kooperationen) des Aktionsfeldes 1 ((Thema Tourismus & Freizeitangebote), des Aktionsfeldes 2 (Thema: Natur- und Ökosysteme) und des Aktionsfeldes 3 (Maßnahme: Lebenslanges Lernen) sowie Kleinprojekte. Eingereichte Projekte müssen den Themen und Inhalten, bzw. Querschnittszielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) 2014-20 entsprechen.

Für diesen Projektaufruf waren € 450.000,00 an Fördermittel bereitgestellt.

Projekte können eingereicht werden von Einzelpersonen, Institutionen/Kooperationen, NGO, NPO, KMU, Unternehmen, Landwirtschaftlichen Betrieben, Vereinen und Gemeinden mit Haupt- (Wohn, Firmensitz) Sitz in der Region.

Auswahlverfahren: Das Auswahlverfahren erfolgt nach einem zweistufigen System. Dieses wird in der LES 2014-20, Kapitel 6.2. beschrieben. Die 12 Qualitätskriterien nach denen entschieden wird, finden sich auch im Kapitel 6.2. wieder. Projekte mit der höchsten Punktezahl bekommen den Zuschlag für Fördermittel von der Leaderregion.
Die Transparenz der Entscheidungen wird gewährleistet und findet sich im Kapitel 6.3. der LES 2014-20. Die finale Entscheidung erfolgt durch ein von der Region gewähltes Projektauswahlgremium, welches den Grundsätzen der Verordnung (EU) 1303/2013 entspricht. Alle Ergebnisse und Bewertungen werden auf der Homepage veröffentlicht.